ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)  

 

1. Vertragsbedingungen

Die nachstehenden Bedingungen regeln die Beziehungen zwischen Auftraggeber und der Bexolutions GmbH (bezeichnet nachstehend als AGENTUR).

Sie gelten als integrierender Bestandteil eines Auftrages.

 

2. Schriftform

Abweichungen von den nachfolgenden Bedingungen bedürfen der Schriftform.

 

1. Grundsätze

 

3. Die Leistungen der Agentur

Die Agentur erbringt innerhalb ihrer Arbeit eines Auftrages Leistungen (digital und physisch) in den Bereichen Marketing, Projektorganisation, Kommunikation u. a..

Für weitere Leistungen, z. B. in den Bereichen Text, Musik und Fotografie, arbeitet Bexolutions GmbH nach den Richtlinien der einschlägigen Berufsverbände.

 

4. Urheberrecht

Die Uhreberrechte an allen von der Agentur geschaffen Werken gehören der Agentur (im allgemein man redet von realisierten Projekten, Skizzen, Konzepten unter anderem).

Die Agentur kann über diese Rechte gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte vom 9. Oktober 1992 (Stand 1. Januar 2022) üben.

Es folgt u.a., dass der Auftraggeber ohne Verständnis der Bexolutions  nicht berechtigt ist, Änderungen an den betreffenden Werken, vorzunehmen.

Die Agentur ist berechtigt, ihre Urheberschaft an den von ihr geschaffenen Werken in einer von ihr zu bestimmenden Form zu bezeichnen.

 

5. Nutzumfang und Nutzungsrechte

Der Umfang der Nutzung der durch die Bexolutions  geschaffenen Werke ergibt sich aus dem Zweck des mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Vertrags.

Die vereinbarten Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber, erst mit der vollständigen Begleichung des Honorars, über.

Die geschaffenen Werke der Agentur müssen ausschliesslich im Rahmen des vereinbarten Auftrags genutzt werden.

Dies Nutzungsrecht gilt, solange etwas anderes nicht vereinbart wird, zeitlich unbegrenzt und schliesst jegliche Nutzung ausserhalb des Vetragszwecks sowie die Herausgabe von Rohdaten aus.

Für jede ausserhalb des Vertragszwecks liegende Nutzung hat der Auftraggeber die Bexolutions  zu informieren und die Mehrnutzung entsprechen zu entschädigen.

 

6. Geschäftsgeheimnis und Treupflicht

Bexolutions  verpflichtet sich, die ihr übertragenen Aufgaben sorgfältig und verantwortungsbewusst zu erledigen.

Die Agentur verpflichtet sich die erarbeitete Information vertraulich zu behandeln.

 

7. Programmierung und Softwares

Die Urheberrechte bleiben, bei der Programmierung von Websites und/oder Screendesigns eingesetzten Software (z.B. WordPress), beim Ersteller.

Falls Bexolutions  selbst Softwarelösungen programmiert, bleiben die Rechte bei der Agentur.

Die Fristen für Supportarbeiten und Wartungsarbeiten werden mit dem Auftraggeber besonders vereinbart.

 

8. Gewährleistung

Bexolutions  kann davon ausgehen, dass bei Bearbeitungen von Werken Dritter (z.B. elektronische Daten, Musik, Muster, Foto), die Berechtigung solcher Verwendungen besteht und die Rechte Dritter nicht verletzt werden.

 

9. Externe Zulieferung

Drittarbeiten, die die Agentur für ihre Arbeit benötigt, um den Vertrag zu realisieren, werden auf den Kosten des Auftraggebers gehen. Der Auftraggeber genehmigt in jedem Fall die Kosten.

 

10. Unterlagenaufbewahrung

Die Bewahrung u.a. der Auftragsunterlagen, Daten, hat eine Dauer von fünf Jahren nach der Fertigstellung und die Ablieferung an dem Geschäftssitz der Agentur.

Der Auftraggeber kann anders schriftlich vorsehen. 

 

11. Konkurrenzpräsentation und Wettbewerb

Bexolutions  nimmt Teil an:

  Konkurrenzpräsentation, die für alle Teilnehmenden schriftlich niedergelegte und gleichlautende Bedingungen aufweist.

  Gerichteter Wettbewerb, nach Regeln der entsprechenden Berufsverbände.

 

12. Einzelveranstaltungen

Die Entschädigung wird vor Arbeitsbeginn abgesprochen.

Die nachfolgenden Honorarbestimmungen sind für alle Verträge gültig.

 

1. Honorar

 

13. Auftragsvorbesprechung

Die Erstellung einer Richtofferte sowie die erste Projektbesprechung sind kostenfrei.

 

14. Honorarabrechnung und Richtofferte

Das Honorar der Agentur richtet sich nach dem Zeitaufwand und dem individuellen Stundensatz. Notwendiger Mehraufwand wird dem Auftraggeber rechtzeitig bekannt gegeben und ist der Abrechnung besonders auszuweisen. Bexolutions erstellt eine schriftliche Richtofferte für umfangreiche Projekte.